Was bedeutet Privatschulfreiheit?

Die Privatschulfreiheit ist Ausdruck der verfassungsrechtlich gewollten Vielfalt von Erziehung und Bildung. Das bedeutet, dass in Deutschland jeder das Recht hat, eine Privatschule zu gründen, um zum Beispiel eigene pädagogische Konzepte zu verwirklichen. Daraus folgt eine Absage an das staatliche Schulmonopol. Eltern haben somit die Möglichkeit, ihr Grundrecht nach Artikel 6 Absatz 2 durch die Wahl einer bestimmten Schule zu verwirklichen.

Wie ist die Privatschulfreiheit im Grundgesetz garantiert?

Das Grundgesetz ist die geltende rechtliche und politische Grundordnung in Deutschland. Artikel 7 Absatz 4 sieht ein zweigliedriges Schulsystem aus staatlichen Schulen und Privatschulen vor:
„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Wie ist die Privatschulfreiheit geschützt?

Der Staat hat eine Schutz- und Förderpflicht gegenüber dem Privatschulwesen. Ihm kommt nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes die Pflicht zu, dieses Freiheitsrecht zu sichern. Privatschulen sind Teil eines zweigliedrigen Schulsystems und erfüllen gleichwertig den öffentlichen Bildungsauftrag. Privatschulen stehen grundsätzlich allen SchülerInnen offen.

Wie wird Privatschulfreiheit finanziert?

Privatschulen finanzieren sich über eine staatliche Finanzhilfe und über das Schulgeld der Eltern. Die Finanzhilfe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Durchschnittlich werden zwei Drittel der Kosten vom Staat getragen. Darüber hinausgehende Kosten müssen durch Schulgelder ausgeglichen werden. Eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf dabei nicht erfolgen. Das heißt, die Schulgeldmodelle nehmen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern Rücksicht.
In Deutschland arbeiten private Schulen, die Finanzhilfe erhalten, ausschließlich nach gemeinnützigen Grundsätzen. Privatschulen, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, finanzieren sich über Schulgelder und sonstige Mittel.

Was bietet Privatschulfreiheit der Gesellschaft?

Privatschulen orientieren sich an den gesellschaftlichen Anforderungen und bereichern das Bildungsangebot. Mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten richten sich Privatschulen an den Begabungen und Interessen ihrer SchülerInnen aus.
Durch die Privatschulfreiheit konnten zahlreiche Konzepte und Errungenschaften in das staatliche Schulwesen einfließen. Beispielhaft seien der gemeinsame Unterricht von Mädchen und Jungen, die Ganztagsschule, Fremdsprachenunterricht an Grundschulen und individuelle Fördermodelle genannt.
Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels wird sich das Schulsystem grundlegend verändern. Hierzu bedarf es neuer Konzepte. Privatschulen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und entwickeln Strategien und Methoden zur digitalen Bildung an Schulen.

Was bedeutet Privatschulfreiheit für Lehrkräfte?

Der Staat ist verpflichtet, genügend LehrerInnen für das private und das staatliche Schulsystem auszubilden und zur Verfügung zu stellen. Er trägt die Verantwortung für das gesamte Schulwesen in Deutschland.
Nach Artikel 7 Absatz 4 müssen LehrerInnen an Privatschulen eine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung wie Lehrkräfte an staatlichen Schulen nachweisen. Wer eine wissenschaftliche Ausbildung absolviert hat und über eine anerkannte pädagogische Eignung verfügt, kann auf Dauer LehrerIn an einer Privatschule werden. Privatschulen haben das Recht, geeignete LehrerInnen frei zu wählen. Durch Weiterbildung erwerben die LehrerInnen in der Privatschule besondere auf deren Pädagogik abgestimmte Qualifikationen.

Glossar

Privatschulen

Privatschulen sind Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit tragen sie im Gegensatz zu öffentlichen Schulträgern die Budget- und Personalhoheit. Träger einer Privatschule können Stiftungen, Vereine, kirchliche Orga­nisationen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Privatpersonen sein. Privatschulen stehen unter staatlicher Aufsicht und sind im Grundgesetz Artikel 7 Absatz 4 verankert.
Mit dem Schuljahr 2017/2018 wurden in Deutschland 5.839 Privatschulen registriert. Damit befinden sich 14 Prozent aller Schulen in freier Trägerschaft. Der Anteil der allgemeinbildenden Schulen liegt bei elf Prozent (3.635 Schulen). Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft machen 25 Prozent (2.204 Schulen) aller Schulen in diesem Bereich aus.
Knapp eine Million SchülerInnen in Deutschland besuchen eine Privatschule.

Ersatzschulen

Eine Privatschule ist eine Ersatzschule, wenn sie Bildungsgänge oder Abschlüsse anbietet, die vergleichbar auch an staatlichen Schulen angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind. Sie ersetzen somit eine staatliche Schule. Daher erfüllen SchülerInnen mit dem Besuch einer Ersatzschule die gesetzliche Schulpflicht. Erworbene Abschlüsse sind denen einer staatlichen Schule gleichwertig.
Ersatzschulen stehen unter der Rechtsaufsicht des Staates und müssen grundsätzlich die jeweils geltenden staatlichen Lehrpläne einhalten. Sie erhalten eine Finanzhilfe.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die in der Regel nicht an staatlichen Schulen angeboten werden oder vorgesehen sind. Sie ergänzen das staatliche Schulsystem und sind nicht an staatliche Lehrpläne gebunden.
Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule kann – je nach Landesregelung – in vielen Fällen die gesetzliche Schulpflicht erfüllt und ein staatlicher Abschluss erworben werden.

Schulformen an Privatschulen

Privatschulen gibt es in allen Bildungsbereichen. Im allgemeinbildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen oder Internationale Schulen sein. Im berufsbildenden Bereich sind es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder Fachakademien.
Daneben gibt es private Schulen in der Weiterbildung. Dazu gehören beispielsweise Sprachschulen und Weiterbildungsinstitute.

Sonderungsverbot

Es untersagt die Schülerauswahl nach den Besitzverhältnissen der Eltern. SchülerInnen dürfen nicht nach dem Einkommen und dem Vermögen ihrer Eltern angenommen werden.

Staatliche Finanzhilfe

Die staatliche Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten für SchülerInnen an einer staatlichen Schule. Im Schnitt beträgt sie zwei Drittel.